BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

OV Walsrode-Bomlitz

Anfrage zu Ausgleichsflächen im Stadtgebiet Walsrode

04.12.24 –

 

Anfrage der Gruppe Grüne-Linke an die Verwaltung der Stadt Walsrode zu den Ausgleichsflächen im Stadtgebiet:

 

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
 

  1. Wo befinden sich Ausgleichsflächen die für Baumaßnahmen der Stadt Walsrode ausgewiesen wurden?
  2. Für welche Baumaßnahmen sind solche Flächen ausgewiesen worden?
  3. Welche Schutzziele sollen auf den einzelnen Flächen erreicht werden?
  4. Gibt es Flächen außerhalb des Stadtgebiets und wenn ja, wo befinden sie sich?
  5. Wurden auch Baumaßnahmen durch den Kauf von Biopunkten ausgeglichen und wenn ja, in welchem Umfang?
  6. Wie wird sichergestellt, dass die getroffenen Maßnahmenziele umgesetzt und abgeschlossen werden?
  7. Für welchen Zeitraum sind diese Maßnahmen gesichert?
     

Folgende Antwort haben wir erhalten:
 

"Da es zwischen Ihren einzelnen Fragestellungen teilweise Überschneidungen bezogen auf die Anwendung gibt, erlauben wir uns die Fragen zusammenfassend zu beantworten.

Die Stadt Walsrode ist verantwortlich für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe, welche im Rahmen von Bauleitplanungen der Stadt Walsrode und von Bauvorhaben der Stadt Walsrode stattfinden.

Die Abteilungen „Stadtentwicklung“, „Bauen & Liegenschaften“ sowie die „Bauaufsicht“ sind verantwortlich für die Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen von städtischen Vorhaben umgesetzt werden müssen. Wo sich die einzelnen Flächen befinden und welche Zielbiotoptypen jeweils erreicht werden sollen ist in den einzelnen Bebauungsplänen und ggf. Bauakten dargestellt. Die Bebauungspläne stehen zur Einsicht auf der Homepage der Stadt Walsrode zur Verfügung - siehe Bebauungsplan / Walsrode .

Grundsätzlich erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen möglichst in der Nähe zum Eingriffsort. Es werden Maßnahmen in den betroffenen Naturräumen, je nach Erforderlichkeit auch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsort, verwirklicht.

In wenigen Einzelfällen werden, von der Stadt Walsrode direkt veranlasste Maßnahmen, auch auf Flächen außerhalb des Stadtgebietes umgesetzt. Die Zuordnung erfolgt ebenfalls über die einzelnen Bebauungspläne.

Ebenso erfolgt im Rahmen der o.g. Vorhaben der Ausgleich von Eingriffen über den Kauf von Ökopunkten von fachlich anerkannten Flächenagenturen (z.B. Naturschutzstiftung Heidekreis GmbH, FEAM, Niedersächsische Landesforsten). Die Umsetzung erfolgt dann nach naturschutzfachlicher Erfordernis ebenfalls möglichst mit Bindung an die Naturräume. Auch in diesen Fällen ist aber die konkrete Maßnahme im Bebauungsplan dargestellt.

Alle Maßnahmen sind dauerhaft gesichert.

Die Kontrolle der fachgerechten Umsetzung und Pflege städtischer Maßnahmen liegt bei der jeweils zuständigen Abteilung. Da bisher der Großteil der städtischen Maßnahmen im Rahmen von Bauleitplanverfahren umgesetzt werden musste, ist hier vor allem die Abteilung Stadtentwicklung in der Pflicht.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Baugenehmigungen (hier Vorhaben von Dritten) im Walsroder Außenbereich werden von der Bauordnung der Stadt Walsrode kontrolliert.

Eine Abnahme der Kompensationsmaßnahmen findet erst nach deren erfolgreicher Herstellung statt. (dieses kann häufig erst mit zeitlicher Verzögerung geschehen, da bei Pflanzungen, Mesophilem Grünland etc. oftmals die Beurteilung nach einer Vegetationsperiode noch nicht möglich ist).

Bei strittigen Fragen wird die fachlich zuständige Untere Naturschutzbehörde des Heidekreises hinzugezogen.

Die Kompensationsmaßnahmen sind rechtlich, als Bestandteil der Baugenehmigung gesichert.

Die Intensität der Kontrollen und Überprüfungen der Maßnahmen sind abhängig von den Personalkapazitäten. Die Abteilung Stadtentwicklung und Bauaufsicht ist aktuell dabei, die Kontrolle der städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen neu aufzustellen, um in Zukunft ein Erreichen der Maßnahmenziele noch besser gewährleisten zu können. Zusätzlich lässt die Stadt seit 2020 Monitorings, zu umgesetzten Artenschutzmaßnahmen durch externe Gutachter, durchführen. Aus diesen kann der Erfolg der Maßnahmen abgelesen werden und ggf. Anpassungen in der Ausgestaltung und der Flächenpflege generiert werden. Zur Sicherstellung der praktischen Umsetzung wird außerdem wie bereits mitgeteilt beispielsweise die Wiesenpflege in der kommenden Saison weiter extensiviert."

 

Kategorie

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