Natur- und Artenschutz muss verbindlich werden

Absichtserklärungen ersetzen keine guten Gesetze

27.05.20 –

Absichtserklärungen ersetzen keine guten Gesetze

Darum geht‘s 

Die Landesregierung hat sich mit den Umweltverbänden NABU und BUND sowie dem Landvolk und der Landesregierung auf eine Absichtserklärung für mehr Naturschutz in Niedersachsen verständigt. Die Grünen im Landtag begrüßen die Vereinbarung als einen ersten Erfolg. Jetzt gilt es, wirksame Gesetze zu beschließen und im Landtag aus vagen Ankündigungen verlässliche und wirksame Vorgaben zu machen und ausreichend Geld bereitzustellen. 

Das sagen die Grünen 

Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher:   

„Die Vereinbarung ist noch nicht der große Wurf für Natur- und Artenschutz. Aber sie ist ein erster Erfolg für die mehr als 100 Unterstützerverbände des Volksbegehrens Artenvielfalt. Anscheinend hat die Landesregierung aus Bayern gelernt und wartet nicht erst die Unterschriftensammlung ab, bevor es zu Gesprächen kommt. Schon unmittelbar nach Einleitung des Volksbegehrens bei der Landeswahlleiterin bewegt sich die Große Koalition und kündigt konkrete Gesetzesveränderungen im Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz sowie einige finanzielle Zusagen an. Das ist überfällig angesichts des großen Verlusts biologischer Vielfalt insbesondere in der Landwirtschaft. 

In den anstehenden Gesetzes- und Haushaltsberatungen im Landtag kommt es nun darauf an, dass die wesentlichen Punkte des Volksbegehrens auch in den Gesetzestext einfließen und nicht von der CDU-Fraktion und Agrarlobby aufgeweicht werden. Hier ist vieles in der Absichtserklärung noch sehr vage, zum Beispiel beim notwendigen Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten, beim Schutz von Alleebäumen, der Sicherung ausreichender Gewässerrandstreifen und bei dem Verbot Grünland umzuwandeln. 

Auch die finanziellen Mittel reichen bereits bei weitem nicht aus, um längst vorgegebenen Maßnahmenpläne der FFH-Richtlinie und der EU-Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam mit den Kommunen umzusetzen. Hier hängt Niedersachsen hinterher. Daher ist die Fortsetzung des Volksbegehrens für mehr Artenschutz in Niedersachsen richtig und wichtig und die Landesregierung wäre gut beraten, den ausformulierten Gesetzestext des Artenvielfalt-Bündnisses zu übernehmen.“   

Hintergrund

Die von Ministerpräsident Stephan Weil, Umweltminister Olaf Lies und Agrarministerin Barbara Otte-Kinast gemeinsam mit dem NABU, BUND, Landvolk und Landwirtschaftskammer unterzeichnete eine Absichtserklärung für mehr Naturschutz in Niedersachsen erlangt keine Rechtskraft. Sowohl die darin angekündigten noch vagen Gesetzesänderungen als auch die Finanzzusagen stehen unter dem Vorbehalt einer Beratung und Entscheidung des Niedersächsischen Landtags.

Links

Pressemitteilung Christian Meyer, MdL 

Fraktion B90/Die Grünen Niedersachsen

Kategorie

2020 | Klimaschutz | Landtag | Umweltschutz

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